Sorgenfrei reisen – wer wünscht sich das nicht?
Ab dem 1. November 2021 dürfen Pauschalreisen in Deutschland nur noch verkauft werden, wenn sie über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert sind. Der Schutz der Verbraucher steht dabei im Mittelpunkt. „Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden sehr bewusst.“
Selbstverständlich erhältst du bei jeder neuen Buchung den aktuellen Sicherungsschein von uns!
Der neue Reisesicherungsfonds soll ab dem 1. November eine noch bessere Absicherung für Pauschalreisegäste im Falle einer Veranstalter-Insolvenz bieten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat entschieden, dass ein Konsortium aus dem Deutschen Reiseverband (DRV), der Allianz selbständiger Reiseunternehmen (asr), dem Forum Anders Reisen (FAR), dem Internationalen Bustouristik Verband (RDA) und dem Verband Internet Reisevertrieb (VIR) diese verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt.
Die beteiligten Verbände gründeten im Mai den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) und stehen weiteren Verbänden, die Anbieter von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen repräsentieren, offen gegenüber. Ziel des Fonds ist es, Reisende im Insolvenzfall umfassend zu schützen.

Gerade während der Corona-Pandemie stellt die verbesserte Absicherung der Reisenden eine wirtschaftliche Herausforderung für viele Reiseunternehmen dar. Der Zusammenschluss der Verbände verfolgt das Ziel, den gesetzlichen Auftrag bestmöglich und mit möglichst niedrigen Verwaltungskosten umzusetzen. Der Verbraucherschutz steht dabei klar im Fokus. Die eigens dafür gegründete DRSF GmbH bekennt sich zu dieser Verantwortung und unterliegt der Aufsicht des BMJV.
Bis Oktober 2027 soll der Fonds – finanziert durch die Reiseveranstalter – ein Zielkapital von 750 Millionen Euro aufbauen. In der Anfangsphase stellt der Bund eine Absicherung bereit. Für Veranstalter mit einem Umsatz von über zehn Millionen Euro ist die Teilnahme am Fonds verpflichtend. Er übernimmt sowohl die Kundengeldabsicherung als auch gegebenenfalls notwendige Rückführungen im Insolvenzfall. Das BMJV fungiert als Aufsichtsbehörde und wird zeitnah einen Beirat berufen, der die Geschäftsführung unterstützt und berät. Die Mitglieder dieses Beirats sollen unter anderem die Interessen von Verbrauchern, Bund und Ländern sowie der Reisewirtschaft vertreten.
