Neuer Reisesicherungsfond
Mit Aqua Active Agency wie immer sicher reisen
Sorgenfrei reisen, wer möchte das nicht?
Ab dem 1. November 2021 dürfen Pauschalreisen in Deutschland nur noch verkauft werden, wenn sie über den DRSF abgesichert sind.
Im Mittelpunkt steht dabei der Verbraucherschutz.
„Wir sind uns der Verantwortung gegenüber unseren Kunden sehr bewusst".
Von uns erhälst du selbstverständlich bei jeder neuen Buchung den aktuellen Sicherungsschein!
Der neue Reisesicherungsfonds für eine noch bessere Absicherung von Pauschalreisegästen im Fall einer Veranstalter-Insolvenz soll zum 1. November starten. Jetzt hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entschieden, dass das Konsortium um den Deutschen Reiseverband (DRV) mit der Allianz selbständiger Reiseunternehmen (asr), dem forum anders reisen – Verband für nachhaltigen Tourismus (FAR), dem internationalen Bustouristik Verband (RDA) und dem Verband Internet Reisevertrieb (VIR) diese anspruchsvolle Aufgabe übernehmen soll. Dazu haben die Verbände im Mai den Deutschen Reise Sicherungsfonds (DRSF) gegründet. Der Gesellschafterkreis zeigt sich offen für weitere Verbände, die Anbieter von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen repräsentieren. Das alleinige Ziel des Fonds ist es, den Schutz der Reisenden im Fall einer Insolvenz umfassend sicherzustellen.
Mitten in der Corona-Pandemie ist die bessere Absicherung der Reisenden eine wirtschaftliche Herausforderung für die überwiegende Mehrheit der Reiseunternehmen. Der Zusammenschluss der Verbände verfolgt das Ziel, die bestmögliche Absicherung, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag ergibt, zu möglichst geringen Verwaltungskosten zu erbringen. Im Mittelpunkt steht dabei der Verbraucherschutz. Die zu diesem Zweck gegründete DRSF GmbH bekennt sich klar zu dieser Verpflichtung und steht dabei unter der Aufsicht des BMJV.
Bis Oktober 2027 soll der Fonds – finanziert von den Reiseveranstaltern – ein Zielkapital von 750 Millionen Euro aufbauen. In der Anfangsphase stellt der Bund dafür eine Absicherung bereit. Für alle Veranstalter ab einem Umsatz von zehn Millionen Euro ist der Fonds verpflichtend für die Kundengeldabsicherung und für eine gegebenenfalls notwendige Repatriierung im Falle einer Insolvenz verantwortlich. Als Aufsichtsbehörde ist das BMJV bestimmt. Zudem wird alsbald ein Beirat berufen, der die Geschäftsführung unterstützt und berät. Die Mitglieder sollen u.a. die Verbraucherinteressen, die Interessen von Bund und Ländern sowie die Interessen der Reisewirtschaft vertreten.