GPS-Tracker im Fluggepäck jetzt offiziell erlaubt

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GPS-Tracker im Fluggepäck jetzt offiziell erlaubt

Flugpassagiere dürfen ab sofort GPS-Tracker wie die AirTags von Apple oder die SmartTags von Samsung in ihrem aufgegebenen Gepäck verwenden. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Hintergrund ist eine Anpassung der internationalen Vorschriften: Das Ministerium hatte eine entsprechende Änderung bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) unterstützt, wodurch das Mitführen von GPS-Trackern im Frachtraum von Flugzeugen nun offiziell erlaubt ist.

Bislang fehlten klare Vorgaben zur Nutzung solcher Geräte, was zu Unsicherheiten führte. Einige Airlines, darunter zeitweise auch die Lufthansa, stuften die Minisender als Sicherheitsrisiko ein und untersagten ihre Mitnahme im Aufgabegepäck.

Laut den neuen ICAO-Richtlinien sind GPS-Tracker nun gestattet, sofern ihre Batterien einen Lithiumgehalt von maximal 0,3 Gramm und eine Leistung von höchstens 2,7 Wattstunden (Wh) aufweisen. Zudem müssen die Geräte vor Beschädigungen geschützt sein. Diese Anforderungen erfüllen gängige Tracker wie die AirTags, die mit Knopfzellen vom Typ CR2032 betrieben werden.

„Für größere Lithium-Batterien gelten weiterhin strenge Sicherheitsvorschriften“, erklärte der Sprecher. „Beschädigte oder stark beanspruchte Batterien können überhitzen und im schlimmsten Fall Brände verursachen.“ Deshalb dürfen Geräte mit einem Lithiumgehalt von bis zu zwei Gramm zwar im Aufgabegepäck transportiert werden, müssen dort aber vollständig ausgeschaltet sein – auch der Ruhe- oder Schlafmodus ist nicht erlaubt. Noch größere Lithium-Batterien dürfen aus Sicherheitsgründen weiterhin nur im Handgepäck mitgeführt werden.

Quelle. Zeit Online

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